Versandkosten
Paketsendungen sind versandkostenfrei ab 199,- € in Deutschland.
Bei Artikeln, die mit Spedition geliefert werden, gibt es keine Versandkostenfreiheit.
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| Deutschland-Versand | DEUTSCHLAND |
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| EFTA-Versand | SCHWEIZ, |
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| EU-Versand | ITALIEN, ÖSTERREICH, UNGARN, |
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Warum wir viele Länder der Europäischen Union leider nicht mehr beliefern können
Über viele Jahre haben wir unsere Waren in zahlreiche Länder Europas versandt. Gerade als spezialisierter Fachhändler haben wir uns darüber gefreut, auch Kunden in Ländern beliefern zu können, in denen bestimmte Getreidemühlen, Flocker, Ersatzteile und Zubehör vor Ort nur schwer erhältlich sind.
Seit dem 12. August 2026 gilt jedoch die neue europäische Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Die damit verbundenen Pflichten zwingen uns leider dazu, unseren Versand in zahlreiche EU-Mitgliedstaaten einzustellen.
Nicht das Recycling ist das Problem
Dass Verpackungen gesammelt und recycelt werden müssen und dass diejenigen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sich an den Kosten beteiligen, halten wir für richtig und selbstverständlich.
Genau das tun wir seit vielen Jahren.
Das Problem entsteht dadurch, dass ein deutscher Versandhändler bei einer unmittelbaren Lieferung an einen Endkunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat dort selbst verpackungsrechtlich verantwortlich werden kann.
Damit können Registrierungs-, Melde- und Finanzierungspflichten in jedem einzelnen Zielland entstehen.
Nach der derzeit geltenden europäischen Regelung kommt bei grenzüberschreitenden Direktlieferungen grundsätzlich noch die Verpflichtung hinzu, in dem betreffenden Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu bestellen.
Damit muss ein Händler, der Kunden in zahlreichen EU-Ländern beliefert, nicht einfach nur die tatsächlich anfallenden Recyclingkosten seiner Kartons bezahlen. Er muss gegebenenfalls in zahlreichen Staaten eigene rechtliche und administrative Strukturen unterhalten.
Zwei Pakete können ausreichen
Wie unverhältnismäßig dies bei kleinen Versandmengen werden kann, zeigt ein Beispiel aus unserem eigenen Geschäft.
In einem Zeitraum von zwölf Monaten haben wir lediglich zwei Pakete nach Slowenien versandt.
Bei einem durchschnittlichen Gewicht unserer Versandkartons von etwa 300 Gramm entspricht dies rund:
600 Gramm Versandkarton im gesamten Jahr.
Die eigentlichen Recyclingkosten für 600 Gramm Pappe bewegen sich naturgemäß in einer völlig anderen Größenordnung als die Kosten für Registrierung, Systemteilnahme, Meldungen und einen gegebenenfalls erforderlichen Bevollmächtigten.
Ein öffentlich angebotener europäischer EPR-Compliance-Service weist für Slowenien für das Jahr 2026 beispielsweise einen Preis von 1.485 Euro pro Jahr für die entsprechende organisatorische Abwicklung einschließlich Bevollmächtigung und weiterer Compliance-Leistungen aus.
Wegen 600 Gramm Versandkarton im Jahr können somit Verwaltungskosten im vierstelligen Bereich entstehen.
Eine gesetzliche Bagatellgrenze nach dem Prinzip "Bei zwei oder drei Paketen pro Jahr gelten diese Pflichten nicht" gibt es nicht.
Für einen mittelständischen Fachhändler ist ein solcher Aufwand bei wenigen Lieferungen in ein Land wirtschaftlich nicht vertretbar.
Wir würden sehr gern weiterhin nach ganz Europa liefern
Die Einschränkung unseres Versandgebietes erfolgt ausdrücklich nicht freiwillig.
Kunden aus Italien, Frankreich, Ungarn, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Polen, Spanien und vielen anderen europäischen Ländern haben seit Jahren bei uns bestellt.
Auch unmittelbar vor Inkrafttreten der neuen Regelungen lagen uns noch mehrere Bestellungen aus EU-Mitgliedstaaten vor.
Wir verzichten damit ganz bewusst auf Geschäft, das wir bisher gern und regelmäßig abgewickelt haben.
Es wäre für uns selbstverständlich wesentlich einfacher und wirtschaftlich sinnvoller, einem Kunden in Italien oder Ungarn weiterhin ein Paket zu schicken, als ihm mitteilen zu müssen, dass wir ihn aufgrund der inzwischen erforderlichen länderbezogenen Verpackungs- und Verwaltungsstrukturen nicht mehr beliefern können.
Selbst die EU-Kommission hat das Problem inzwischen erkannt
Dass diese Belastung insbesondere beim grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Union problematisch ist, wurde inzwischen auch auf europäischer Ebene erkannt.
Die EU-Kommission hat bereits vorgeschlagen, die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten für innerhalb der EU ansässige Unternehmen vorübergehend auszusetzen.
Dieser Vorschlag ist jedoch derzeit noch nicht geltendes Recht.
Als Händler können und dürfen wir unsere Geschäftspraxis nicht danach ausrichten, dass eine bestehende gesetzliche Verpflichtung möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt wieder geändert wird.
Deshalb liefern wir vorerst nur noch nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz
Wir haben uns daher schweren Herzens entschlossen, unseren regulären Versand vorerst auf folgende Länder zu beschränken:
Deutschland
Hier erfüllen wir selbstverständlich sämtliche deutschen Registrierungs-, Melde- und Systembeteiligungspflichten.
Österreich
Für Österreich verfügen wir bereits über die notwendigen Strukturen zur ordnungsgemäßen Erfüllung der dortigen Verpackungspflichten.
Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union und unterliegt nicht der europäischen Verpackungsverordnung PPWR.
Für unsere Kunden in den übrigen EU-Mitgliedstaaten bedauern wir diese Entwicklung sehr.
Sie ist keine Entscheidung gegen unsere ausländischen Kunden und schon gar nicht gegen den europäischen Handel.
Im Gegenteil: Der europäische Binnenmarkt sollte es eigentlich ermöglichen, dass ein kleiner oder mittelständischer Händler einem Kunden in einem anderen EU-Land unkompliziert eine Ware zusenden kann.
Wenn jedoch wegen weniger Pakete und weniger Kilogramm Verpackungsmaterial eigene Registrierungen, Meldungen, Systeme und Bevollmächtigte in zahlreichen Mitgliedstaaten erforderlich werden, ist dieser grenzüberschreitende Handel für uns in vielen Fällen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar.
Sollten die europäischen Regelungen entsprechend geändert und insbesondere die unverhältnismäßigen länderweisen Verwaltungs- und Bevollmächtigtenpflichten reduziert werden, werden wir selbstverständlich prüfen, weitere europäische Länder wieder in unser Liefergebiet aufzunehmen.
Stand: 12. August 2026
